Das ist eine richtige Entscheidung des Bundessozialgerichtes; wer seine Gesundheit und sein Leben aufgrund sektierischer Lehren so leichtsinnig aufs Spiel setzt, darf sich nicht auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft berufen.
Abgesehen davon zeigt sich hier die fadenscheinige Doppelmoral der Zeugen Jehovas: Sie beschimpfen diesen Staat - wie alle anderen Staaten auch - pauschal als satanisch und teuflisch; die Vorteile jedoch - Religionsfreiheit, Gesundheits- und Sozialfürsorge, Strassen, Schulen etc. - wollen sie nützen. Sie haben die Bundesrepublik Deutschland verklagt, um als Körperschaft des Öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden, um Steuern zu sparen. Leider haben sie diesen Prozess gewonnen.
Es wäre besser und vernünftiger, die Zeugen Jehovas mit Sondersteuern zu belasten, um daraus Aussteigerprogramme zu finanzieren; darüber hinaus erkranken Zeugen Jehovas drei- bis viermal so häufig an Depressionen, an Schizophrenie und an Verfolgungswahn wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Das belastet unsere Gesundheits- und Sozialkassen erheblich.