Der Ablass (lat. indulgentia) ist eine alte katholische Irrlehre. Diese unbiblische (Irr-)Lehre ist dem dritten Teil des Bußsakraments zugeordnet: 1. Reue des Herzens (contritio cordis), 2. Bekenntnis (confessio oris) 3. Genugtuung (satisfactio operis). Bei einem Ablass wird nach katholisch-heidnischer Auffassung die Strafe für Sünden aufgrund von guten Werken (Gebete, Almosen, Pilgerfahrt, Überschreibung einer Lebensversicherung an die katholische Kirche) teilweise oder ganz erlassen.
Die römisch-katholische Kirche lehrt, daß es nach dem Tod außer Himmel und Hölle für den Menschen noch eine dritte Möglichkeit gibt – das Fegefeuer. An diesen Ort kommt angeblich sogar die Mehrzahl der Katholiken oder Menschen schlechthin, um dort von restlicher Sündenschuld befreit zu werden. Auf Erden lebende Menschen können angeblich die Befreiung von Seelen aus dem Fegefeuer durch Ablässe beschleunigen.
Die Lehre von Fegefeuer und Ablässen stammt zwar aus dem Mittelalter und war insbesondere der Anstoß zur Reformation, sie besteht heute jedoch noch gleicherweise als unfehlbares Dogma fort:
"Es gibt einen Reinigungsort [Fegefeuer], und die dort festgehaltenen Seelen finden eine Hilfe in den Fürbitten der Gläubigen, vor allem aber in dem Gott wohlgefälligen Opfer des Altares. Wer behauptet, nach erlangter Rechtfertigungsgnade werde jedwedem bußfertigen Sünder die
Schuld so erlassen und die Strafwürdigkeit für die ewige Strafe so getilgt, daß auch keine Strafwürdigkeit zu einer zeitlichen Strafe mehr abzubüßen bleibe, sei es in diesem Leben oder im zukünftigen, im Fegefeuer, bevor der Zugang zum Himmelreich
offensteht, der sei ausgeschlossen."
Noch im Jahr 1967 hat die römische Kirche ein offizielles
Lehrdokument über Ablässe herausgegeben, das diese mittelalterliche Lehre ausdrücklich bestätigt. Auch der neuere Katechismus der Katholischen Kirche bestätigt diese Entschlüsse:
"Die Kirche nennt diese abschließende Läuterung der Auserwählten ... Purgatorium (Fegefeuer). Sie hat die Glaubenslehre in bezug auf das Purgatorium vor allem auf den Konzilien von Florenz und Trient formuliert ...... Die Kirche empfiehlt auch Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen."
Der Papst gewährte z.B. im Jahr 1990 anläßlich der
Vierhundertjahrfeier der Geburt des heiligen Ignatius unter der Erfüllung bestimmter Bedingungen einen vollkommenen Ablaß, d.h. die Erlassung aller sonst im Fegefeuer „abzubüßender“ Schuld:
"Ein vollkommener Ablaß wird unter den gewöhnlichen Bedingungen (Empfang des Bußsakraments, Kommunionempfang und Gebet nach der Meinung des Papstes) allen Christgläubigen gewährt, die am Tag der feierlichen Eröffnung und Abschlusses des Gedenkjahres folgende Orte besuchen: In Spanien: ... In Rom: ... [es folgt eine lange Liste verschiedener Kirchen und Heiligtümer]."
Was lehrt die Bibel?
Die Aussagen der Bibel über das Fegefeuer lassen sich sehr kurz zusammenfassen: Das Fegefeuer kommt in der Bibel gar nicht vor. Das ist eine bemerkenswerte Tatsache, wenn doch das Fegefeuer Schicksal so vieler Menschen nach ihrem Tod sein soll. Aber das Fegefeuer ist die Konstruktion menschlichen Wunschdenkens, das noch eine weitere Möglichkeit zwischen den Extremen von Himmel und Hölle sehen will. Die Bibel sagt ausdrücklich, daß es für die Ewigkeit nur zwei Möglichkeiten gibt, und daß zum Zeitpunkt des Todes die endgültige Entscheidung gefallen ist:
Wer gläubig geworden und getauft worden ist, wird errettet werden; wer aber ungläubig ist, wird verdammt werden (Mk 16,16).
Und wie es den Menschen bestimmt ist, einmal zu sterben, danach aber das Gericht ... (Hebr 9,27).
Wer an den Sohn glaubt, hat ewiges Leben; wer aber dem Sohn nicht gehorcht, wird das Leben nicht sehen, sondern der Zorn Gottes bleibt auf ihm (Joh 3,36).
Die Reinigung von Sündenstrafe geschieht durch die Annahme des Kreuzesopfers Christi und niemals durch eigene Leistungen. Dafür hat er stellvertretend alle verdiente Strafe erlitten, und sein Erlösungswerk ist vollkommen. Ein Zusatz an menschlicher Leistung oder die Behauptung, an den Erlösten verbliebe noch ein Rest an Sündenschuld, verunehren das vollkommene Werk Christi.
Auf einen „Kirchenschatz“, aus dem kirchliche Autoritäten menschlichen Leistungen gemäß Ablässe verteilen können, gibt es im Neuen Testament keinen einzigen Hinweis. Ein ehemaliger katholischer Priester schrieb darüber:
„Die Gnade Christi und die Vergebung unserer Schuld gegenüber Gott wird auf diese Weise zum Handelsobjekt degradiert. Wo bleibt so das tief-persönliche Verhältnis zu Gott, zu dem uns die Bibel auffordert? Wie weit ist doch diese Lehre und Praxis entfernt von der strahlenden Liebe Gottes, die uns in Jesus Christus offenbart wird! Wie ganz anders zeichnet uns Christus seinen himmlischen Vater im Gleichnis vom verlorenen Sohn (Lk 15)!“
Quellen:
Konzil zu Trient, in: Der Glaube der Kirche, Nr. 907 (unfehlbar)
Ebd. Nr. 848 (unfehlbar)
Apostolische Konstitution über die Neuordnung des Ablaßwesens; vergl. Der Glaube der Kirche, Nr. 690 - 692
Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1031, 1032
Papst Johannes Paul II.; in: Der Apostolische Stuhl 1990, Verlag J.P. Bachem, S. 927
Hegger, H. J.: Die katholische Kirche, Immanuel-Verlag 1995; S. 84